Geschichte

Geschichte

Gründung

Die Notarkammer Sachsen-Anhalt wurde am 29. September 1990 als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Magdeburg gegründet.

Gründungsmitglieder der Notarkammer Sachsen-Anhalt waren Notarinnen und Notare des ehemals staatlichen Notariats, die sich für die Tätigkeit in eigener Praxis entschieden und zum 1. September 1990 als freiberufliche Notare zugelassen worden waren.

Zusammenführung der Notarbünde

Bereits im März 1990 waren zuvor der Hallesche Notarbund als erster Berufsverband der hauptberuflichen Notare Ostdeutschlands und im Mai 1990 ein Verein gleicher Art in Magdeburg gegründet worden.

Beide Notarbünde wurden am Gründungstag der Notarkammer Sachsen-Anhalt zu einem Bund zusammengeführt. Die Gründung der Notarbünde gilt in Sachsen-Anhalt als Geburtsstunde des hiesigen Notariats in seiner heutigen Ausgestaltung.

Sitz in Magdeburg

Die Notarkammer Sachsen-Anhalt hat ihren Sitz in Magdeburg.

Der Bereich der Notarkammer entspricht dem Bezirk des Oberlandesgerichts Naumburg, der in vier Landgerichtsbezirke (Magdeburg, Halle/Saale, Stendal und Dessau-Roßlau) sowie 25 Amtsgerichtsbezirke unterteilt ist.