Amtsperson

Träger eines öffentlichen Amtes

Notarinnen und Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes, die die Beteiligten unabhängig und unparteiisch betreuen.

Die Unabhängigkeit von Staat und Auftraggebendem ist Garant dafür, dass das Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers gleichermaßen gesichert wird. Zugleich ist mit der Amtsträgerschaft die Pflicht zur Urkundsgewährung verbunden, d.h. dass die Notarinnen und Notare Beurkundungsaufträge nicht ohne Weiteres ablehnen dürfen. Ebenso wenig gibt es Spezialisierungen: Sie können mit Ihrem Anliegen zu jeder Notarin bzw. jedem Notar.

Den Notarinnen und Notaren obliegt insbesondere auch der Schutz der Interessen rechtlich unerfahrener Beteiligter.

Qualifikation

Um dieser verantwortungsvollen Stellung gerecht werden zu können, werden grundsätzlich nur besonders qualifizierte Juristen zu Notaren ernannt.

Nach Abschluss eines juristischen Studiums an der Universität und zwei juristischen Staatsexamina folgt eine weitere Vorbereitungszeit als Notarassessor von etwa drei Jahren. Erst nach Ableistung dieser weiteren Vorbereitungszeit kann die Bestellung zum Notar durch das Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt erfolgen.

Der Notar übt sein Amt in Sachsen-Anhalt hauptberuflich aus.

Verschwiegenheit

Der Notar ist Vertrauensperson der Beteiligten. Er ist deshalb zur vollständigen Verschwiegenheit verpflichtet. Dem Notar können und sollten Sie deshalb auch vertrauliche Informationen über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse offenbaren, denn nur so können die Interessen der Beteiligten bei der Vertragsgestaltung optimal berücksichtigt werden.

Dienstaufsicht

Der Notar hat sein Amt sorgfältig und pflichtgemäß wahrzunehmen.

Er unterliegt einer Dienstaufsicht, die in Teilbereichen von der Notarkammer unterstützt wird. Im Übrigen wird die Dienstaufsicht von der Präsidentin oder dem Präsidenten des örtlich zuständigen Landgerichts, vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg und vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt ausgeübt.

Bürgernahe Versorgung

Da Notare die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Leistungen sicherstellen, sind sie auch an Orten zu finden, an denen es sonst keine Gerichte, Ämter und Behörden gibt. Der Staat sorgt bei der Ernennung von Notaren für eine bürgernahe Versorgung der Bevölkerung.

Der Bürger kann den Notar seines Vertrauens frei wählen. Dagegen darf der Notar grundsätzlich nur innerhalb des ihm zugewiesenen Amtsbereichs beurkunden.