Notar - Das öffentliche Amt

Das öffentliche Amt

Notarinnen und Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes, die die Beteiligten unabhängig und unparteiisch betreuen. Die Unabhängigkeit von Staat und Auftraggebendem ist Garant dafür, dass das Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers gleichermaßen gesichert wird. Zugleich ist mit der Amtsträgerschaft die Pflicht zur Urkundsgewährung verbunden, d.h. dass die Notarinnen und Notare Beurkundungsaufträge nicht ohne Weiteres ablehnen dürfen. Ebenso wenig gibt es Spezialisierungen: Sie können mit Ihrem Anliegen zu jeder Notarin bzw. jedem Notar.

Den Notarinnen und Notaren obliegt insbesondere auch der Schutz der Interessen rechtlich unerfahrener Beteiligter.

Notarinnen und Notare unterliegen einem strengen Berufsrecht. Auch hinsichtlich der Notarkosten stellt das Gesetz alle Bürgerinnen und Bürger gleich - die Kosten sind streng gesetzlich geregelt und in ganz Deutschland gleich, Kostenvereinbarungen sind nicht zulässig.

Themen

Zu den folgenden Themen stellen wir weitere Informationen zur Verfügung:

Amtsperson

Amtsperson

Der Notar ist ein Träger eines öffentlichen Amtes, der die Beteiligten unabhängig und unparteiisch betreut. Die Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber ist der Garant dafür, dass der Notar jedem Bürger sein Recht gleichermaßen sichert.

Kosten

Kosten

Die Kosten der Notarinnen und Notare sind gesetzlich festgeschrieben. Das Notar- und Gerichtskostengesetz stellt ein besonders soziales Gebührensystem auf, das jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglicht.