Juristische Fachbegriffe sind häufig nicht einfach zu verstehen. Im Glossar finden Sie Erläuterungen zu häufig verwandten Begriffen.
Für die Registrierung der Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister wird eine einmalige aufwandsbezogene Gebühr (je nach Meldeweg, Zahlungsmodalitäten und Anzahl der Bevollmächtigten) erhoben. Sie liegt in der Regel zwischen 8,50 € und 13,50 €.